Leistung

Rauchwarnmelder

HMS hat deutschlandweit über 400.000 Rauchwarnmelder montiert, für Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Messdienste. Wir übernehmen Montage, Wartung und die rechtssichere Dokumentation nach DIN 14676. Mit unserem eigens entwickelten MultiMo-Adapter montieren wir schneller und für Ihre Mieter schonender als bei der herkömmlichen Montage.

Rauchwarnmelder in einer Wohnung
Ihre Pflicht als Eigentümer

Rauchwarnmelder sind in allen 16 Bundesländern Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern regelt das § 48 Abs. 4 der Landesbauordnung: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, brauchen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder. Die Bauordnung in M-V überträgt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, anders als in manchen anderen Ländern, nicht auf die Mieter. Damit bleibt die Verantwortung nach herrschender Auffassung bei Ihnen als Eigentümer.

Gut zu wissen: Die Wartungskosten sind bei entsprechender Vereinbarung grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähig; die Gerätemiete dagegen nicht (BGH, Urteil vom 11.05.2022 – VIII ZR 379/20).

Die Rechtslage unterscheidet sich je Bundesland. Wir kennen sie und beraten Sie ehrlich.

Unsere Leistung

  • Erstmontage und Ummontage: auch große Bestände in kurzer Zeit, bundesweit
  • Wartung und Sichtprüfung nach DIN 14676: dokumentiert je Gerät und Wohneinheit
  • MultiMo-Adapter: unsere eigene Entwicklung für die effiziente Montage: weniger Zeit pro Wohnung, weniger Störung für die Bewohner
  • Rechtssichere Dokumentation: wer, wann, welches Gerät, welcher Raum; als Nachweis für Sie und Ihre Versicherung
  • Austauschmanagement: Rauchwarnmelder müssen betriebsbereit gehalten und nach Ablauf ihrer Lebensdauer (nach DIN 14676 in der Regel spätestens nach 10 Jahren) ausgetauscht werden. Wir führen Ihren Bestand mit Einbaudaten, erinnern rechtzeitig und übernehmen den planvollen Austausch
Explosionszeichnung des MultiMo+pro-Adapters: Ei-Rauchwarnmelder, MultiMo-Adapter und vorhandene Montageplatte
Eigenentwicklung · Patentiert

Der MultiMo-Adapter

Rauchwarnmelder müssen alle zehn Jahre getauscht werden. Mit unserem eigens entwickelten, patentierten MultiMo-Adapter montieren wir neue Funk-Rauchmelder direkt auf die vorhandene Montageplatte, ganz ohne Bohren. Das spart Zeit, schont die Bausubstanz und ist für Ihre Mieter kaum spürbar.

  • Zwei- bis dreimal schneller: unsere Monteure schaffen deutlich mehr Wohnungen am Tag, das senkt Ihre Kosten
  • Sauber und schonend: kein Tapetenabriss, keine verklebten oder übermalten Sockel, kein Bohrstaub in der Wohnung
  • DIN-14676-konform und herstellerübergreifend einsetzbar (z. B. auf vorhandenen Montageplatten gängiger Hersteller)
  • Patentierte Lösung aus eigenem Haus, im täglichen Einsatz erprobt
MultiMo-Adapter im Detail (inkl. Montagevideo)

So läuft's ab

Bestandsliste und Angebot mit Festpreis je Rauchwarnmelder
Mieterinformation und Terminvereinbarung per Hausaushang, Einzelterminbenachrichtigung oder Wunschtermin über unser Mietertelefon
Montage / Wartung mit Nachfasstermin für nicht angetroffene Nutzer
Dokumentation und Statusbericht: jederzeit für Sie einsehbar, abschließend digital oder auf Papier

Häufige Fragen

Können wir die Kosten auf die Mieter umlegen?

Wartungskosten grundsätzlich ja (als sonstige Betriebskosten, wenn im Mietvertrag vereinbart), Gerätemiete nein, so hat es der BGH 2022 entschieden (VIII ZR 379/20). Wir strukturieren das Angebot so, dass Sie umlagefähig einkaufen.

Was ist mit Mietern, die keinen Zutritt gewähren?

Über unser Mietertelefon stimmen wir auf Wunsch individuelle Nachfasstermine direkt mit dem Mieter ab. Hartnäckige Fälle dokumentieren wir sauber, damit Sie Ihrer Pflicht nachweislich nachgekommen sind.

Wartet HMS auch Bestände, die ein anderer montiert hat?

Ja, inklusive Übernahme und Bereinigung der Bestandsdaten.

Wie lange halten Rauchwarnmelder?

In der Regel zehn Jahre, danach ist der Austausch fällig. Der fristgerechte Tausch gehört zur Betreiberpflicht nach DIN 14676. Wir führen Ihren Bestand mit Einbaudaten, behalten die Fristen für Sie im Blick und tauschen rechtzeitig.

In welchen Räumen sind Rauchwarnmelder Pflicht?

In Mecklenburg-Vorpommern: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen (§ 48 Abs. 4 LBauO M-V). Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Landesbauordnung des Bundeslandes. Wir kennen die jeweiligen Regelungen und beraten Sie passend zum Standort Ihrer Liegenschaften.

Lassen Sie uns über Ihre Liegenschaften sprechen.

Kostenlose Bestandsprüfung, ehrliche Beratung, Festpreisangebot. Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei Ihnen zurück – oder Sie kreuzen im Formular „Bitte um Rückruf“ an, dann rufen wir zum Wunschtermin an.

Am Telefon sprechen Sie direkt mit unserer Einsatzplanung, nicht mit einem Callcenter. Ein Erstgespräch dauert 15 Minuten – kostenlos und unverbindlich.

Seit 2019 · 400.000+ montierte Rauchwarnmelder · feste Ansprechpartner